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Gebäudeenergieausweis

Wozu ein Gebäudeenergieausweis?

 
Nach Inkrafttreten der EnEV (Energieeinsparverordnung) müssen Gebäudeeigentümer den Energieausweis erstellen lassen, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, verkaufen oder bauen wollen.

Dies gilt sowohl für bestehende als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude.

Der Energieausweis zeigt Modernisierungsvorschläge und das damit verbundene Einsparpotential des betreffenden Gebäudes auf und informiert den Verbraucher unabhängig und objektiv.

Durch den Energieausweis kann man den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert vergleichen.


Wird zusätzlich eine Blower-Door Messung durchgeführt und erfüllt diese die Anforderung der EnEV, so verbessert sich der Gebäudeenergiepass zusätzlich.

Dadurch erhöht sich die Attraktivität des Gebäudes erheblich!

Mit dem Energiepass haben Sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Haus- oder Wohnungsanbietern.

 
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

 
Mit wenigen Ausnahmen können Hausbesitzer zwischen einem bedarfsbasierten und einem verbrauchsbasierten Ausweis wählen.
Es empfiehlt sich jedoch der Bedarfsausweis. Er beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes und ist unabhängig vom Verhalten der Nutzer – im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner erfasst.

Eigentümer besitzen, bis auf folgende Ausnahmen die Wahlfreiheit:

Eine Pflicht für Bedarfsausweise (ab dem 01.Oktober 2008) mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01.November 1977 der Bauantrag gestellt wurde.

Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierungen wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.

Manuela Meier 0172/9835170 bzw. 03721/23698 | info@energieberater-meier.de